SCHWERPUNKTEMARX ∙ SIEBERT ∙ Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Zur umfassenden Beratung mittelständischer Unternehmen gehört die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Belangen. Insbesondere das Arbeitsrecht unterliegt aufgrund gesetzgeberischer Tätigkeit und ständig steigender Anforderungen der Rechtsprechung einem fortlaufenden Wandel. Angesichts des engen gesetzlichen Rahmens ist der dem Arbeitgeber verbleibende Spielraum optimal auszunutzen. Vertragsunterlagen sind fortlaufend zu aktualisieren. Insbesondere Streitigkeiten mit leitenden Angestellten oder anderen, in gehobenen Hierarchieebenen angesiedelten Arbeitnehmern erfordern erhebliches Verhandlungsgeschick. 

Wir beraten die von uns vertretenen Unternehmen sowie Arbeitnehmer vielfach im Rahmen außergerichtlicher und prozessualer Auseinandersetzungen. Neben der Vertragsberatung und Streitigkeiten im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören zu unserem vorrangigen Tätigkeitsfeld die mit Betriebsübergängen zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

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