Baurecht
Wir begleiten Bauprojekte unterschiedlicher Größenordnung für Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer und sonstige Baubeteiligte.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei Verhandlungen von Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, GMP-Verträgen, ÖPP-Projekten, Bauträgerverträgen, Projektsteuerungs-, Architekten- sowie Ingenieurverträgen. Im Bereich des nachhaltigen juristischen Projektmanagements begleiten wir Bauvorhaben von der Idee bis zum Exit-Vertrag der fertiggestellten Immobilie. Während der Bauphase streben wir regelmäßig schnelle und pragmatische Lösungen an. Wir beraten und vertreten Baubeteiligte bei Störungen des Bauablaufs ebenso wie bei Baumängeln und Nachträgen, wobei wir auf ein Netzwerk externer Sachverständiger zur Unterstützung zurückgreifen können.
Ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung unvermeidlich, gilt es im Vorfeld einer Kündigung die rechtliche aber auch faktische Position des Mandanten für die Zeit nach der Kündigung zu optimieren. Hier sind uns alle juristischen und taktischen Facetten geläufig.
Ein weiterer wichtiger Baustein für Baubeteiligte ist die Frage der Sicherheiten (Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Zahlungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherung, Sicherungshypothek des Bauunternehmers). Auch im Bereich der Abwehr von Inanspruchnahmen von bauvertraglichen Bürgschaften haben aus einer Vielzahl von Mandaten hohe Expertise.
Zu unseren Mandanten zählen Generalunternehmer, Projektentwickler, institutionelle Bauherren, Bauträgergesellschaften sowie Unternehmen des Anlagenbaus.
Neben der Vertragsgestaltung und der baubegleitenden Beratung sind Verfahren der Streitschlichtung für uns Teil der umfassenden Mandatsbearbeitung. Ferner vertreten wir die Mandanten im Falle des Erfordernisses einer gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung oder -abwehr.